Archiv für den Monat: Januar 2021

Wichtig!! Frist zur Einlösung der Gewinne verlängert! Wichtig!

Lions- Adventskalender 2020:

Fristverlängerung

Liebe Teilnehmer, Gewinner und Unterstützer unserer Adventskalenderaktion 2020,

wir bedanken uns im Namen des Lions-Clubs Kaarst-Büttgen-Korschenbroich für die auch im Jahr 2020 wieder überwältigende Unterstützung unserer gemeinnützigen Förderprojekte, insbesondere der Hospizbewegung in Kaarst und des Bürgerbusses in Korschenbroich, zu der Sie mit dem Erwerb unseres Adventskalenders und Ihren Spenden beigetragen haben.

Aufgrund des durch die Corona-Pandemie bedingten Lockdowns und der damit einhergehenden Schließung vieler Geschäfte und Unternehmen ist es einigen von Ihnen unter Umständen nicht möglich, Ihren im Rahmen unserer Adventskalender-Verlosung 2020 gewonnenen wertvollen Preis innerhalb der durch die Verlosungsbedingungen gesetzten Ausschlussfrist bis zum 30. Januar 2021 einzulösen.

Wir haben uns daher entschlossen, die Frist für die Einlösung der Gewinne in diesem Jahr einmalig und ausnahmsweise bis zum 31. März 2021 zu verlängern (Ausschlussfrist).

Die bei der Adventskalender-Verlosung 2020 gewonnenen Preise können daher gegen Vorlage des Originalkalenders mit der entsprechenden Gewinnnummer bei den auf den Innenseiten des Kalenders aufgeführten Spendern/Ansprechpartnern noch bis spätestens zum 31. März 2021 eingelöst werden, andernfalls verfallen die Gewinne. Der Gewinn gilt als angenommen, wenn der Sachpreis oder der Gutschein ausgehändigt wurde. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Lions-Hilfswerk Kaarst-Büttgen-Korschenbroich e.V.

Der Vorstand